Unseriöse Anbieter


Immer wieder verunsichern oft dubiose Unternehmen mit teils wettbewerbswidrig aufgemachten Akquisitionsformularen Unternehmen und Gewerbetreibende.

Rechnungsähnlich aufgemachte Formulare, Eintragungsofferten in "Datenregister" oder "Markenregister", vermeintliche Korrekturformulare, Einträge in Internet-Datenbanken oder Branchenverzeichnissen - die Methoden, mit denen unseriöse Anbieter abzuzocken versuchen, basieren meist auf dem gleichen Schema.

Bei oberflächlicher Betrachtung sehen diese Formulare aus wie manches Schreiben eines seriösen Verlages - oft sind sogar Markenzeichen, Signets oder typische Farbgebungen und Schriftarten nachgeahmt. Erst im Kleingedruckten oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erschließt sich beim genauen Studium der wahre Zweck. Dort wird klar, dass mit der Überweisung des vermeintlichen Rechnungsbetrags oder gar nur dem Ergänzen einer Telefonnummer auf dem "Korrekturbogen" und der Rücksendung des Formulars ein Vertrag zustande kommt, der dann noch oft ohne Kündigung sogar über mehrere Jahre läuft.

Daher prüfen Sie jedes Formular für die Eintragung in einem Verzeichnis ganz genau.

  • Kennen Sie den Absender?
  • Kennen Sie das beworbene Verzeichnis? Achten Sie dabei auf die genaue Bezeichnung des beworbenen Produkts.
  • Sind Sie dort bereits Kunde?
  • Sollen Sie als Kunde für einen Eintrag in einem gedruckten oder in einem Internet-Verzeichnis geworben werden? Ist das Angebot klar und eindeutig?
  • Kennen Sie oder Ihre Kunden die Internet-Adresse, unter der Ihr Eintrag dort veröffentlicht werden soll?
  • Prüfen Sie die Verbreitung des beworbenen Produkts! Formulierungen wie "Die Verteilung erfolgt an Stellen, die dem Verlag sinnvoll erscheinen" sprechen nicht gerade für eine werbewirksame Distribution in Ihrem Interesse.
  • Prüfen Sie die Auflagenhöhe bei gedruckten Verzeichnissen.
  • Bei Internet-Angeboten ebenso wie bei Print-Verzeichnissen ist eine IVW-Prüfung (IVW = Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (www.ivw.de) ein deutliches Indiz für ein transparentes Marktverhalten.
  • Prüfen Sie, ob eine Veröffentlichung Ihrer handels- oder markenregisterlichen Eintragung notwendig oder für Sie sinnvoll ist! Fragen Sie in Zweifelsfällen bei Ihrer IHK oder dem zuständigen Amtsgericht nach.
  • Fehlende Angaben zur Adresse oder der Geschäftsführung des Absenders auf dem Formular sollten Sie stutzig machen.
  • Rufen Sie in Zweifelsfällen beim absendenden Verlag an. Bei unseriösen Unternehmen meldet sich oft nur ein Anrufbeantworter.
  • Firmensitze in Bangkok oder im Ausland könnten dazu führen, dass eine Rechtsverfolgung erschwert oder unmöglich gemacht werden soll. Überlegen Sie sich, ob Sie ein solches Risiko auf sich nehmen wollen.
  • Recherchieren Sie im Zweifelsfall über eine Internet-Suchmaschine nach Verzeichnis und Anbieter. Oft finden sich hier aufschlussreiche Hinweise und Informationen, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen können.

Erkundigen Sie sich in Zweifelsfällen bei Ihrer IHK, dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität oder dem VDAV nach dem Absender des Formulars.

Schicken Sie zweifelhafte Formulare zur Prüfung an die IHK oder den VDAV und leisten Sie keine voreiligen Zahlungen. Sind Sie auf ein derartiges Angebot hereingefallen, lassen Sie sich bei einem Anwalt oder der IHK beraten, was Sie tun können, um wieder an Ihr Geld zu kommen. Sind Sie einmal auf ein derartiges Angebot hereingefallen, müssen Sie sich dies nicht auch noch in den Folgejahren vorhalten lassen. Nach einem Urteil des BGH sind in derartigen Fällen sog. Abonnementsverpflichtungen nicht gültig.

Gegen die Absender der Formulare kann oft nur zivilrechtlich wegen eines Wettbewerbsverstoßes vorgegangen werden. Damit kann dem Anbieter allerdings nicht das Handwerk gelegt werden. Oft werden die Formulare geringfügig geändert und das Ganze geht von vorne los.

Staatsanwaltschaften und Gerichte haben sich in der Vergangenheit leider oft auf den Standpunkt zurückgezogen, dass jeder, der heute am Geschäftsleben teilnimmt, auch das Kleingedruckte genau lesen muss. Dies sollten Sie in jedem Fall beherzigen.

Nur eine strafrechtliche Ahndung vermag dem Tun unseriöser Anbieter ein Ende zu setzen.

Erstatten Sie daher Strafanzeige, wenn Sie sich getäuscht oder betrogen fühlen.

Nachfolgend sind uns bekannt gewordene augenblicklich im Umlauf befindliche Angebotsformulare abgebildet.

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Für Informationen

Wenden Sie sich an den

Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität

Postfach 25 55
61295 Bad Homburg
Tel. 0 61 72 / 1 21 50