Datenschutz, Datenschutz und Datenschutz!

Auch die dunklere Jahreszeit wurde und wird durch das Thema Datenschutz bestimmt. Im Vordergrund steht natürlich weiter die geplante EU-Datenschutzverordnung, die nicht nur dem [vdav], sondern auch zahlreichen anderen Verbänden Sorgen bereitet.  Für Anfang Dezember wird der Bericht von MdEP Albrecht zur EU-Datenschutzverordnung erwartet. Bis dahin haben Verbände und Unternehmen noch die Chance, ihre Bedenken und Verbesserungsvorschläge mitzuteilen. Auch der [vdav] hat diese Chance wahrgenommen und mit einem eigenen Positionspapier für Verbesserungen an dem bisherigen Verordnungsentwurf geworben. Darüber hinaus werden die Interessen der Mitgliedsunternehmen auch vom in Brüssel hervorragend vernetztem ZAW mitvertreten.

Entschließung der Koalition
Umso mehr begrüßt der [vdav] die Initiative des Deutschen Bundestages, gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zur Gesetzesinitiative der EU Stellung zu nehmen. Konkret bedeutet dieses, dass die Bundesregierung diese Stellungnahme dann bei der Mitwirkung auf europäischer Ebene berücksichtigt werden muss.
Die schwarz-gelbe Koalition hat von diesem Recht Gebrauch gemacht und eine Stellungnahme zur geplanten Datenschutz-Grundverordnung der EU eingebracht, die Anfang November im Deutschen Bundestag beraten wurde. Laut Aussage der Koalition macht sie sich darin stark für ein Datenschutzrecht, das den mündigen Bürger als Herrn über seine Daten begreift und ihn auch so behandelt. Alle personenbezogenen Daten müssen zunächst einmal als privat gelten und in seiner Verfügungsgewalt stehen. Für die Verarbeitung dieser Daten müssen stets besondere Voraussetzungen gelten. Unter dem Prinzip der „Datenautonomie“ muss jeder Bürger für sich entscheiden können, ob er seine Daten zur Verfügung stellt oder auch nicht. Im Gegenzug muss der Bürger natürlich mit den Informationen ausgestattet werden, die ihn diese Entscheidung verantwortungsbewusst treffen lassen. Besonders zu erwähnen ist, dass die Koalition auch bei der Wirtschaft auf Selbstregulierung und Eigenverantwortung setzt. Die komplette Stellungnahme ist als PDF unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/113/1711325.pdf zu finden.

Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern lehnen Ausnahmen für die Wirtschaft ab.
Auf einer Konferenz in Frankfurt Anfang November haben sich die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern für eine Harmonisierung des Datenschutzes in Europa „auf einem hohen Niveau“ und gegen Ausnahmen für die Wirtschaft ausgesprochen. So fordern sie, dass personenbezogene Daten nur verarbeitet werden dürften, wenn dies durch eine gesetzliche Grundlage oder die Einwilligung des Betroffenen legitimiert sei. Laut Dagmar Hartge, oberste Brandenburger Datenschützerin,  gibt es keine „belanglosen Daten“. Darüber hinaus kritisieren die Datenschutzbeauftragten die Pflicht, dass sich Nutzer einiger sozialer Netzwerke mit Klarnamen anmelden müssen. Dieses verstoße ihrer Meinung nach gegen deutsche Rechtsvorschriften. Aus Sicht der Datenschützer würden Nutzer damit Unternehmen ihre Daten frei Haus liefern und auch öffentliche Stellen könnten im Ausland darauf zurückgreifen. Es bestehe zudem die Gefahr, durch einen zufälligen Kontakt im Internet in die Anti-Terror-Datei zu kommen. Die Netzwerke wurden daher aufgefordert, auch Pseudonyme zuzulassen.

Stiftung Datenschutz

Schon öfter hat der [vdav] im Rahmen der Berliner Ecke über die Stiftung Datenschutz berichtet.  Nach wie vor befindet sich diese im Aufbau. Erstmals wurde jetzt der Öffentlichkeit die Struktur der Stiftung präsentiert. Danach sieht die Stiftung Datenschutz als Organe einen Vorstand, einen Verwaltungsrat und einen Beirat vor.
Erfreulicherweise ist Dr. Bernd Nauen vom ZAW als Mitglied für den Beirat der Stiftung Datenschutz benannt worden. Da der [vdav] ebenfalls Mitglied im ZAW ist, haben wir durch diese Nominierung einen direkten Zugang und auch Einfluss auf die Arbeit der Stiftung Datenschutz.  [Juliane Döring]

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