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07.09.2010 - Bitkom: Deutsche surfen im Schnitt 135 Minuten am Tag
Der zwischen den Bundesbürgern verlaufende digitale Graben zeigt sich aber an zwei Unterschieden: Den Altersgruppen und den Bildungsschichten. So ist fast jeder Zweite mit Abitur jeden Tag mindestens zwei Stunden online, bei Personen mit Hauptschulabschluss nur jeder Vierte. Zwei Drittel der Unter-30-Jährigen hängt am Tag zwei Stunden im Netz, bei den 50-64-Jährigen sind es nur 14 Prozent.
Die Nutzungsdauer fällt sehr unterschiedlich aus: Jeweils knapp ein Drittel der Surfer sind weniger als eine Stunde beziehungsweise ein bis zwei Stunden online. 26 Prozent surfen zwei bis fünf Stunden. Jeder Elfte ist ein "Heavy User" und damit mehr als fünf Stunden pro Tag im Netz. Ein Manko bei der Umfrage ist allerdings, dass zwischen privater und beruflicher Nutzung nicht unterschieden wird. Auch wenn nur aktives Surfverhalten erfasst wurde und nicht nur offene Browser-Fenster, dürften Berufsgruppen, die sehr viel Zeit online verbringen, zu gewissen Verzerrungen im Datensatz führen. [Quelle: www.wuv.de, 6.9.2010]
03.09.2010 - Software des Jahres 2010: TVG Verlag gleich zwei Mal nominiert
Softwareload, das Download Portal der Telekom, verleiht im Herbst den Hochkaräter „Software des Jahres 2010“.
Der TVG Verlag ist gleich mit zwei Produkten nominiert: "DasTelefonbuch Deutschland" in der Kategorie Büro sowie der "Rad.RoutenPlaner" in der Kategorie Hobby & Freizeit.
Nehmen Sie noch heute an der Abstimmung und dem Gewinnspiel teil. Es können unter anderem ein Philips Großbild-TV mit 3D und Ambilight, ein Apple iMac 21,5 Zoll, einen HTC Desire Smartphone und ein Apple iPad mit 16GB und 3G.gewonnen werden.
Hier geht's zu Abstimmung - einfach Kategorie anklicken und am Gewinnspiel teilnehmen: http://www.softwareload.de/c/19/82/75/40/19827540.html
Wir wünschen allen Teilnehmern viel Glück!
[Quelle: TVG Verlag, 3.9.2010]
30.08.2010 - DasTelefonbuch jetzt auch über den Fernseher nutzbar
Dank neuer Technologie Adress- und Kontakt-informationen schnell und unkompliziert am Bildschirm recherchieren.
Adress- und Kontaktdaten können ab sofort mit DasTelefonbuch und der neuen Generation von Philips-TV-Geräten direkt am Fernseher recherchiert werden. DasTelefonbuch bietet in Kooperation mit Philips per Fernbedienung den Zugriff auf über 30 Millionen Adressen. Die Funktionen sind fast vollständig die gleichen wie die der Website www.dastelefonbuch.de.
Möglich macht dies die Einführung einer neuen Generation von Multimedia-Fernsehern: Philips Net TV stellt mit Hilfe eines eigenen Browsers die Internetinhalte perfekt dar, so dass sich die Navigation sehr einfach und komfortabel gestaltet. Diese erfolgt über die Fernbedienung, Direktbuttons und Bildschirmtastatur. Auf der Startseite des Menüs genügt ein Klick auf DasTelefonbuch-Symbol und alle Serviceangebote stehen sofort bereit. Von der Adresssuche bis hin zur Routenplanung. Die unlängst bekannten Recherche-Möglichkeiten von DasTelefonbuch sind hier schnell und einfach abrufbar. Nach den zahlreichen Mobilfunk-Applikationen, u.a. für das iPhone, Android-Handys oder Vodafone-Kunden, ist Philips Net TV ein weiterer Baustein im Multiaccess-Ansatz von DasTelefonbuch. [Presseinformation Das Telefonbuch-Servicegesellschaft mbH, 30.8.2010]
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30.08.2010 - Melden Sie sich jetzt an zum [vdav]-Vertriebsseminar „Die Verzeichnismedien haben Zukunft: Durch qualifizierte Mediaberater den Umgang mit Einwänden optimieren“
Seminartermin: 26. Oktober 2010
Referent: Siegfried W. Kartmann, Mediaberater-Akademie
Der Markt der Verzeichnismedien wandelt sich rapide, Kundenansprüche verändern sich, Mediaangebote werden vielfältiger. Jede Werbemaßnahme kommt auf den Prüfstand. Der Kunde prüft sehr genau, wie er seine Mittel einsetzt und er muss mit Können, Souveränität und ohne unseriösen Druck oder Tricks überzeugt werden, dass Einträge in Verzeichnismedien eine wichtige Investition sind in neue und bestehende Kontakte. Mediaberater(innen) haben in diesem nicht leichten Markt nur dann gute Chancen, wenn sie fachlich und von ihrer Persönlichkeit her überzeugend auftreten und Gespräche "auf Augenhöhe mit dem Kunden" führen können.
Aufgrund des großen Erfolges des Seminars mit Siegfried W. Kartmann im Oktober 2009 bietet der [vdav] wieder eine Veranstaltung mit diesem kompetenten und überaus beliebten Trainer an. Siegfried W. Kartmann ist der Zuhör-Trainer Nr. 1 in Deutschland und war schon mehrfach sehr erfolgreich für den [vdav] tätig, sehr gut bewertete Workshops moderierte er unter anderem beim Branchentreff 2008 in Bremen und 2010 in Berlin. Dieser letzte Workshop erreichte beim Ranking der Referenten Platz 1, das spricht für die Kompetenz von Herrn Kartmann.
Weitere Informationen und Anmeldung
25.08.2010 - Verleger Thilo Morsbach verstorben
Tief bestürzt haben wir davon Kenntnis nehmen müssen, dass der Solinger Verleger Thilo Morsbach im Alter von erst 47 Jahren am 15. August nach langer, schwerer Krankheit verstorben ist .
Mit Thilo Morsbach verlieren der [vdav] und die Verlegerschaft einen Kollegen und Unternehmer, der sich stets auch und gerade nicht nur für die Belange des eigenen Unternehmens, sondern auch für die Fortentwicklung der Medien insgesamt stark engagiert hat. Wir werden ihn als äußerst sympathischen und freundlichen Menschen und aufstrebenden Unternehmer in bester Erinnerung behalten und ihm ein würdiges Andenken bewahren.
Unser tiefstes Mitgefühl gilt seiner Familie und den Mitarbeitern seines Unternehmens.
Die Trauerfeier fand am Freitag, dem 27. August 2010, in der Kapelle des Parkfriedhofes Solingen-Gräfrath, Wuppertaler Straße, statt. Die Beisetzung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im engsten Familienkreis.
In tiefer Anteilnahme, der Vorstand und die Mitgliedsunternehmen des [vdav]
19.08.2010 - Facebook startet Lokalisierungsdienst
In der vergangenen Nacht hat Facebook seinen Locationdienst Places gelauncht. Damit können User im sozialen Netzwerk ihren aktuellen Aufenthaltspunkt anzeigen. Auch für Unternehmen ist die Lokalisierungsfunktion interessant.
Über die iPhone-App können die Mitglieder an bestimmten Orten "einchecken" und diese damit für ihre Facebook-Kontakte sichtbar als ihren aktuellen Aufenthaltsort angeben. Auch Fotos können über den Locationservice mit geografischen Angaben versehen und so in einen lokalen Kontext gestellt werden. Eine Vorschlagsfunktion empfiehlt dem Nutzer weitere interessante Orte, die sich in seiner Nähe befinden. Nutzer von ähnlichen Diensten wie Foursquare und Gowalla können über sich eine Schnittstelle auch bei Facebook-Orten anmelden.
Die ortsbezogenen Daten sind gerade auch für Unternehmen und Werbetreibende spannend. Diese können nicht nur als Aufenthaltsorte in den Statusmeldungen der User erscheinen, sondern auch gezielt Nutzer ansprechen, die sich bei ihnen aufhalten. Branchenblog Techcrunch zufolge fordert Facebook Firmen gezielt auf, sich bei Places anzumelden und damit ein geografisches Firmenverzeichnis anzulegen.
Zunächst ist Places nur in den USA freigeschaltet, soll aber nach Angaben im Facebook-Blog schon bald auf weiteren Märkten und mobilen Plattformen eingeführt werden. Die internetworld.de-Leser meldeten in einer kürzlich durchgeführten Umfrage jedoch Zweifel am Erfolg von Geolocation-Diensten an. [Quelle: www.internetworld.de, 19.8.2010]
18.08.2010 - BITKOM kritisiert Gesetz zu Street View als Aktionismus
Der Hightech-Verband BITKOM kritisiert ein geplantes Gesetz gegen Online-Bilderdienste wie Google Street View als politischen Aktionismus. BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer: "Es ist völlig offen, was mit diesem Gesetz überhaupt erreicht werden soll. Google macht jetzt schon Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich, auf Antrag auch ganze Häuser." Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung ist dauerhaft möglich. Scheer begrüßt die intensive Debatte zur Privatsphäre im Internet. "Deutschland kann aber nicht jedes Mal, wenn ein neuer Internet-Dienst an den Start geht, ein neues Gesetz erlassen. Wir brauchen eine strategische Netzpolitik statt symbolischer Einzelaktionen."
Das Bundeskabinett berät heute zum Thema. Nach einem Gesetzentwurf des Bundesrates sollen systematische Abbildungen von Straßen nur noch gestattet sein, wenn vorher die Öffentlichkeit und die Behörden informiert werden - eine Forderung, die von den Unternehmen heute bereits erfüllt wird. Staatliche Stellen verfügen demgegenüber über systematische Bilddateien und Daten der Geodäsie, die deutlich mehr Details erfassen als viele Google-Dienste - ohne dass die Bevölkerung darüber informiert wird oder Widerspruchsmöglichkeiten hat. [Presseinformation BITKOM, 18.8.2010]
16.08.2010 - Bundesinnenminister warnt vor Schnellschuss bei Google
Angesichts der Forderungen nach einem schnellen Eingreifen des Gesetzgebers gegen den umstrittenen Internetdienst Google Street View warnt Bundesinnenminister Thomas de Maizière vor übereilten Reaktionen. "Eine gesetzliche Regelung ist nicht unmöglich", sagte er den Stuttgarter Nachrichten. "Aber es wird keinen Schnellschuss geben." Die Bundesregierung werde nach einer umfassenden Bestandsaufnahme so schnell wie möglich Lösungsvorschläge vorlegen. Am Wochenende hatten mehrere Landesregierungen und Datenschutzbeauftragte eine schnelle Regelung des Umgangs mit Geodaten angemahnt.
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) kritisierte die Widerspruchsfrist, die Google anbietet. Hausbesitzer und Mieter können von Google innerhalb von vier Wochen verlangen, dass ein Foto ihrer Immobilie oder ihrer Wohnung nicht ins Internet gestellt wird. Auch der SPD-Innenpolitiker Sebastian Edathy kritisierte die Frist als zu kurz. "Das ist lächerlich", sagte er dem Handelsblatt". "Entweder Google ist dazu bereit, dass Betroffene jederzeit Widerspruch einlegen können – die entsprechende Abbildung der Liegenschaft ist dann zu schwärzen -, oder der Bundestag muss das klarstellen."
Edathy sprach sich für ein spezielles Datenschutzgesetz für das Internet aus. Aufgrund der wachsenden technischen Möglichkeiten des Internets müsse darin klar definiert sein, "was zulässig ist und was nicht". Der SPD-Politiker nannte es problematisch, dass Google nach geltender Rechtslage wie jeder Privatmann auch Fotos des öffentlichen Straßenraums machen dürfe.
Die Grünen werfen der Bundesregierung "Komplettversagen" vor. Seit Monaten sei bekannt, dass Street View von der bisherigen geltenden Rechtslage nur unvollständig erfasst werde und dass die Bürger zu Recht einen gesetzlich verbürgten Schutz einforderten, sagte der Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, Volker Beck, dem Handelsblatt. Es sei schon sonderbar, wenn die tapferste Tat von Regierungsmitgliedern darin bestehe, einen Widerspruch gegen die Darstellung ihres Privathauses einzureichen. Ziel einer gesetzlichen Regelung sollte sein, sowohl wichtige Gemeinwohlinteressen als auch die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger im Blick zu behalten. [Quelle: www.heise.de, 16.8.2010]
12.08.2010 - [vdav] hält Datenschutz für Gebäude für überzogen
Der [vdav] – Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien e.V. hält die derzeit geführte Diskussion um Google Street View für überzogen. Gebäude, Kraftfahrzeuge oder andere Gegenstände, deren Abbildungen im Internet kein höchstpersönliches Schutzrecht verletzen, sollten nach Überzeugung der Verzeichnismedien-Verleger keinem verschärften Datenschutz unterworfen werden.
„Der [vdav] tritt schon immer mit allem Nachdruck für einen umfänglichen Schutz persönlicher Daten im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen ein“, erklärt Rhett-Christian Grammatik, Geschäftsführer des [vdav] – Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien. „Doch das derzeit diskutierte Recht, der Abbildung eines Hauses im Internet grundsätzlich widersprechen zu können oder eine explizite Zustimmung zu verlangen, hält der [vdav] für völlig unangemessen.“
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09.08.2010 - IVW Online: T-Online stößt VZ-Netzwerke vom Thron
Die Zugriffe von StudiVZ, SchülerVZ und MeinVZ gehen um 5,23 Prozent zurück Kurzes Gastspiel an der Spitze des IVW-Onlinerankings: Gerade einmal drei Monate haben sich die VZ-Netzwerke durch die gemeinsame Ausweisung auf dem ersten Platz gehalten. Jetzt müssen sie die Führung wieder abgeben. Mit einem Rückgang um 5,23 Prozent im Vergleich zum Vormonat kommen StudiVZ, SchülerVZ und MeinVZ im Juli auf 414,7 Millionen Visits. Das entspricht in absoluten Zahlen einem Minus von rund 23 Millionen Zugriffen - soviel wie kein Onlineangebot unter den Top 20. T-Online dagegen verbucht 419 Millionen Visits (plus 4 Prozent) und schiebt sich wieder auf Platz 1.
Das Siegertreppchen wird von MSN komplettiert. Das Microsoft-Angebot landet mit 247,1 Millionen Visits auf dem Bronzerang. Die Plätze 4 und 5 gehen, wie im Vormonat, an Yahoo (198,1 Millionen Visits, minus 1,69 Prozent) und das Social Network der Mediengruppe RTL Deutschland Wer-kennt-wen.de (163,9 Millionen Visits, minus 0,18 Prozent).
Den höchsten prozentualen Rückgang muss Spiegel Online verkraften. Um 5,89 Prozent gingen die Zugriffe zurück und liegen damit im Juli bei 131,4 Millionen. Auch AOL verliert: 5,07 Prozent gegenüber dem Vormonat. Aktuell verbucht das Portal 60,3 Millionen Visits. Zu den größten Gewinnern zählen einmal mehr die Wetterangebote. Im Urlaubsmonat Juli kann sich Wetter.com auf ein Plus von 26,69 Prozent freuen und kommt damit auf 72,1 Millionen Visits. Wetter Online zählt einen Zuwachs von 18,35 Prozent und landet so bei 49,2 Millionen Visits.
Spitzenreiter unter den Nachrichtenangeboten ist wie im Vormonat Bild.de. Die Seite aus dem Hause Axel Springer kann zudem als einzige unter den großen Anbietern zulegen. Bild.de verbesserte sich um 2,4 Prozent und verbucht damit insgesamt 154,8 Millionen Visits. Spiegel Online bleibt auf Rang 2. Welt Online (30,4 Millionen Visits) und Süddeutsche.de (29,8 Millionen Visits) rangieren weiterhin auf den Plätzen 3 und 4. Während das Angebot der Tageszeitung einen Rückgang von 1,75 Prozent verzeichnet, ist das Minus bei der Welt mit 4,38 Prozent deutlich größer. [Quelle: www.horizont.net, 9.8.2010]
05.08.2010 - Google stellt Wave ein
Google stellt die Entwicklung seines Dienstes Wave offiziell ein, das verkündete das Unternehmen in seinem Firmenblog. Die Akzeptanz bei den Nutzern für den Service, der verschiedene Kommunikations- und Kollaborationsdienste wie E-Mail, Chat und den Dokumentenaustausch verbinden sollte, war zu gering.
Es sollte der Nachfolger von eMail und sozialen Netzwerken werden und die Arbeit in Teams vereinfachen: Google Wave wurde mit großen Worten gestartet. Die Rede war von einer “neuartigen Web-Anwendung für Echtzeit-Kommunikation und Kollaboration”. Unterm Strich blieben aber die Nutzer aus, der Dienst war vielen zu kompliziert. In dem Blog-Eintrag verkündet Googles Vizepräsident Urs Hölzle die Entscheidung. “Wir waren uns nicht sicher, wie die Benutzer auf diese radikal andere Art der Kommunikation reagieren würden”. Und weiter: „Wave wurde von den Nutzern nicht so angenommen, wie wir es gerne gesehen hätten. Wir werden es nicht weiter entwickeln.“ Am Ende des Jahres wird der Dienst abgeschaltet. Bereits nach der Veröffentlichung der ersten Entwicklerversion wurde Kritik an dem Dienst laut. So warnte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bereits im September 2009 die Nutzer vor der Verwendung von Wave.
Ganz wird Google Wave allerdings nicht verschwinden: User sollen ihre Inhalte exportieren können. Außerdem sind einige Funktionen bereits in eigene Open-Source-Projekte eingeflossen. Wave ist nicht der erste Fehlschlag von Google. Auch das Kurznachrichtentool Buzz findet wenig Zuspruch. [Quelle: www.internetworld.de, 5.8.2010]
04.08.2010 - Google führt neue Markenrichtlinie in Europa ein
Der Internetdienstleister Google will zum 14. September für Europa eine neue Markenrichtlinie einführen. Darin wird es Unternehmen erlaubt, geschützte Begriffe als Keywords zu verwenden, wenn sie bei Google in Europa Online-Anzeigen schalten, teilte Stefan Tweraser mit, Landesdirektor des Unternehmens für Deutschland. Nach Googles bisherigen Maßgaben in Europa konnten Markeninhaber eine Beschwerde einreichen, um zu verhindern, dass bei der Eingabe ihrer eigenen Marke fremde Anzeigen geschaltet werden. Mit der neuen Markenrichtlinie passt der Internetdienstleister seine Vorgehensweise in Europa an die in den meisten anderen Ländern der Welt an. Google reagiert damit auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichthofs (EuGH) vom März zum Dienst Adwords. Der EuGH hatte bestätigt, dass es zulässig ist, wenn Anzeigenkunden auf Keywords bieten dürfen, die den Handelsmarken anderer Unternehmen entsprechen. Keywords lösen die Schaltung einer Anzeige aus, sobald ein Nutzer den Begriff in die Suchmaske bei Google eingibt. Der EuGH bestand aber auch darauf, dass der Internetnutzer klar den Hersteller oder Anbieter der angepriesenen Ware beziehungsweise Dienstleistung erkennen können müsse. Google erläutert, es würden daher Anzeigen entfernt, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, zum Markeninhaber zu gehören oder geschützte Markenprodukte oder -Dienstleistungen zu verkaufen. Sollte also ein ein Markeninhaber meinen, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer verwirrt, kann er sich bei Google beschweren [Quelle: www.heise.de, 4.8.2010]
02.08.2010 - "Apps sind ein Übergangsphänomen"
Eine ausführliche Analyse in der FAZ kommt zu dem Schluss, bei den Applikationen für das mobile Internet handele es sich um ein Übergangsphänomen. In wenigen Jahren, prognostiziert Netz-Experte Holger Schmidt, werde sich das offene Internet auch auf Smartphones durchsetzen.
Schmidt zitiert eine Reihe von Zeugen für seine These, darunter Carsten Frien von der Firma Madvertise: "Apps wird es nur so lange geben, bis die mobilen Browser leistungsfähiger und die Datenverbindungen schneller sind." Der Artikel beleuchtet den System-Wettstreit zwischen der geschlossenen, aufs Apps basierenden Apple-Welt und den Herstellern, die auf Googles Android-Software setzen. Den Aspekt der Verlagswirtschaft, die in Applikationen das lange gesuchte digitale Geschäftsmodell wittert, berührt Schmidt allerdings nicht. [Quelle: http://meedia.de, 2.8.2010]
Zum Artikel im F.A.Z.-Blog
30.07.2010 - Google: Mobile Werbung nach Standort
Der Suchmaschinenriese Google bietet künftig die Möglichkeit, mobile Smartphone-Nutzer mit zum Aufenthaltsort passenden Anzeigen zu erreichen. Die Adwords-Erweiterung sieht so aus: Die Anzeige erscheint auf mobilen Webseiten und in Apps als Banner-Text-Werbung mit einem „Business-Icon“. Dieses lässt sich ausklappen und zeigt dann die Position des Geschäfts oder Unternehmens auf einer Google-Karte an, zusammen mit der gesamten Kreativanzeige, der Click-to-Call-Telefonnummer und Wegbeschreibungen dorthin. Nutzen lässt sich die neue Werbeform auf allen mobilen Endgeräten, die mit vollwertigem Internetbrowser ausgestattet sind. [Quelle: www.wuv.de, 30.7.2010]